Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)

Ein kurzer Ausblick.

Beim Sport tut sich was: Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) wird zum dritten Mal geändert.

Mit der neuen 18. BImSchV dürfen alle geräuschintensiveren Veranstaltungen anhand der höheren Immissionsrichtwerte für ‚seltene Ereignisse‘ an maximal 18 Tagen im Jahr schalltechnisch beurteilt werden. Dabei müssen die Veranstaltungen nicht mehr – wie bisher – bezüglich ihrer Seltenheit oder besonderen Art als solche begründet werden. Die Änderungen werden zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. Über Einzelheiten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden wir weiter berichten.

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