Neues zum Thema Fördermittel

Die Förderlandschaft im Neubau ist weiter in Bewegung. Wir geben einen aktuellen Überblick über die jüngsten Neuerungen und versuchen eine erste Einordnung

Seit dem 01. März 2023 können Fördermittel nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für Neubauten in den Programmen 297/298 – „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ und Programm 299 – „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ beantragt werden. Seit dem 01.06.2023 wird durch die KfW zusätzlich eine Förderung für Wohneigentum für Familien – Programm 300 zur Verfügung gestellt. Für diese Neubauförderungen sind jeweils zwei Förderstufen verfügbar, die Förderstufe „Klimafreundliches Wohn-/Nichtwohngebäude“ sowie die Förderstufe „Klimafreundliches Wohn-/Nichtwohngebäude mit QNG“. Die Förderstufe des „Klimafreundlichen Neubaus“ ohne QNG entspricht hierbei dem Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse, mit Qualitätssiegel ist sie nur durch ein zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat erreichbar. Mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ wird eine höhere Förderung gewährt.

Förderumfang

Für Neubauten „Klimafreundliches Wohngebäude“ (297/298) wird ein Kreditbetrag von 100.000 €/Wohneinheit gewährt. Für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ beläuft sich die Förderung auf 150.000 €/Wohneinheit. Für den effektiven Jahreszins wird zusätzlich unterschieden zwischen einer selbst- und einer nicht selbstgenutzten Immobilie. Beim Programm Wohneigentum (300) wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt.

Bei „Klimafreundlichen Nichtwohngebäuden“ orientiert sich der maximale Kreditbetrag weiterhin an der errichteten Nettogrundfläche. Für „Klimafreundliche Nichtwohngebäude“ werden bis zu 2.000 €/m² NGF, maximal jedoch 10 Mio. € gewährt, während für „Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG“ 3.000 €/m² NGF und maximal 15 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Seit dem 01. Juli 2021 können Fördermittel nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für Neubauten nur noch Effizienzgebäude/-häuser Stufe 40 mit der Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) beantragt werden. Für diese NH-Klasse sind die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ zu erfüllen. Weitere Anforderungen aus dem Qualitätssiegel sind in dieser Förderstufe nicht zu erfüllen.

Für Wohngebäude werden in den aktuellen Programmen folgende Grenzwerte vorgegeben:

  • Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus : max. 24 kg/ CO2 Aqu./m²*a
  • Berechneter Primärenergiebedarf nicht erneuerbar: 96 kWh/m²*a

Die Bezugsfläche bildet die Nettoraumfläche nach DIN 277:2021-08.

Für Nichtwohngebäude ist für den Nachweis zunächst der spezifische, auf das Vorhaben bezogene Anforderungswert aus gebäudebezogenem und betriebs-/nutzungsbedingtem Anteil zu ermitteln.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Für das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) sind zwei Stufen verfügbar. Das „QNG-Plus“ spiegelt überdurchschnittliche Anforderungen wider, das „QNG-Premium“ deutlich überdurchschnittliche Anforderungen. Voraussetzung zur Erfüllung des Qualitätssiegel sind die allgemein gültigen Anforderungen zzgl. besondere Anforderungen zum Beitrag der Nachhaltigen Entwicklung. Diese allgemeinen und besonderen Anforderungen sind im Rahmen der Verleihung des Qualitätssiegels zu prüfen und das Siegel entsprechend anzumelden. Die Prüfung beinhaltet sowohl die Planungs- und Bauprozesse als auch die realisierten Qualitäten.

Siegelgeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Vergabe erfolgt durch unabhängige Prüfstellen. Diese werden durch die nationale Akkreditierungsstelle DAkks festgestellt und überwacht. Das BMWSB lizenziert die Zertifizierungsstellen mittels Akkreditierungsurkunde nach ISO 17065/ IEC17065. Sie sind zuständig für die Prüfung und Vergabe der Voraussetzungen bzw. Qualitätssiegel. Aktuell registrierte Zertifizierungsstellen sind

  • Das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN)
  • Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.
  • Der Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. (NaWoh)
  • Das Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft

Das Projekt wird vor der Realisierung bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle angemeldet, die die geplanten Qualitäten prüft. Eine abschließende Bewertung und Ausstellung des Siegels erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Gebäudes auf Grundlage der tatsächlich realisierten Qualitäten. In die Bewertung der Einzelgebäude fließen sowohl die baulichen und technischen Anlagen als auch die Prozesse der Planung, der Baustelle selbst, die Inbetriebnahme und die Nutzungsprozesse ein. Hierbei beziehen sich die Kriterien im Wesentlichen auf die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität des Gebäudes.

Bewertung

Wie sind die neuen Förderoptionen zu bewerten? Zunächst ist klar: Es wird weder einfacher noch übersichtlicher. Da es keine Zuschüsse, sondern ausschließlich zinsvergünstigte Darlehen gibt, ist eine Abwägung von Kosten und Finanzierungsvorteilen entscheidend. Denn insbesondere die Erlangung der Qualitätssiegel ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Im EFH-Bereich werden die QNG-Fördermöglichkeiten damit eher aus ideellen, weniger aus finanziellen Erwägungen zum Einsatz kommen. Im Bereich größerer Bauprojekte kann das anders aussehen, zumal die Vermarktungsvorteile von nachhaltig realisierten Bauprojekten ins Gewicht fallen.

Bildnachweis Titelbild: tierra mallorca on unsplash