KNN – Wohngebäude (296): Neue Wohnflächenregelung erleichtert Förderung größerer Wohnbauten

Mit Wirkung zum 01.09.2025 wurden das Merkblatt und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment– Wohngebäude (296)“ erneut angepasst. Eine zentrale Änderung betrifft die Wohnflächen- und Raumdefinition – mit positiven Auswirkungen auf die Förderfähigkeit größerer Wohnprojekte.

Zum 01.09.2025 treten überarbeitete Fassungen des Merkblatts und der Technischen Mindestanforderungen (TMA) im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)“ in Kraft. Eine zentrale Änderung betrifft die Definition der Wohnräume im Zusammenhang mit der maximal zulässigen Wohnfläche – und schafft neue Spielräume für größere Bauvorhaben.

Neu ist: Küchen und Wohnküchen werden künftig als Wohnräume anerkannt und können bei der Berechnung der maximal zulässigen Wohnfläche pro Wohneinheit berücksichtigt werden. Hintergrund ist die Regelung, dass die förderfähige Wohnfläche abhängig von der Anzahl der Wohnräume begrenzt ist. Bisher wurden Küchen und offene Wohnküchen dabei nicht als eigenständige Wohnräume gezählt, was gerade bei großzügig geplanten Grundrissen zu Einschränkungen führte.

Das eröffnet insbesondere für Bauträger und kommunale Wohnungsbauprojekte neue Möglichkeiten, etwa beim Bau von Mehrfamilienhäusern mit flexiblen Grundrisslösungen.

Für Architekten und Ingenieure bedeutet die Änderung mehr Gestaltungsfreiheit und zugleich mehr Klarheit in der Nachweisführung. Die angepassten TMA unterstützen damit eine realitätsnähere Planung und ermöglichen Bauherren eine verlässlichere Inanspruchnahme der KNN-Förderung – auch bei komplexeren Wohnprojekten.

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